Distressed M&A steht für die Veräußerung oder den Erwerb eines in die Krise geratenen oder schon insolventen Unternehmens. Chancen und Risiken für Verkäufer und Investoren liegen in dieser besonderen Situation oft nahe beieinander. Die Reform des Insolvenzrechts durch das ESUG haben aber die Erfolgschancen einer Distressed M&A-Transaktion deutlich erhöht.
So bietet die Einführung des sog. Schutzschirmverfahrens nach § 270 b InsO nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Transaktion mit Hilfe eines Insolvenzplanes vorzubereiten und dabei innerhalb einer Schutzschirmphase von höchstens drei Monaten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger abzuwehren. Außerdem kann der Schuldner auf Antrag bei Gericht Masseverbindlichkeiten begründen und damit die fortgesetzte Zusammenarbeit mit Geschäftspartner gewährleisten.
Die gesetzlichen Änderungen zum Insolvenzplan haben Distressed M&A-Transaktion ebenfalls erleichtert. Investitionen in ein Unternehmen im Wege der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital sind nun leichter möglich, indem nun ein Debt-Equity-Swap in den Plan geregelt werden kann (§ 225 a Abs. 2 InsO). Der Erhalt eines Rechtsträgers wird zudem dadurch attraktiver, dass die Fortsetzung von Verträgen etwa mit Lieferanten oder Vermietern nur zu verschlechterten Bedingungen der Vergangenheit angehört, denn Change-of-Control-Klauseln entfalten im Rahme des Insolvenzplanverfahrens keine Wirkung mehr (§ 225 a Abs. 4 InsO). Und schließlich ersetzt die Aufnahme von Gesellschafterbeschlüssen und sonstigen Willenserklärungen in den Insolvenzplan nunmehr sämtliche Formerfordernisse (§ 254 a Abs. 2 InsO) – ein Gang zum Notar ist nicht mehr erforderlich. Das spart Zeit in einem Verfahren, bei dem Schnelligkeit für den Erfolg einer Transaktion wesentlich ist.
Es zeigt sich, dass bei richtiger Gestaltung dieser und weiterer Sanierungstools sowie professioneller Beratung eine Distressed M&A-Transaktion für Schuldner und Investor eine attraktive Option darstellen, ein Unternehmen zu sanieren und dessen Werte zu erhalten.
LECON bietet Ihnen neben der gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Expertise insbesondere fundierte Kenntnisse der insolvenzrechtlichen Besonderheiten, die für das Gelingen einer Distressed M&A-Transaktion notwendig sind. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen kreative und nachhaltige Lösung und stehen daher für Ihren Erfolg in der Krise.