Verfahrenseröffnung voraussichtlich Ende Juli 2018
Die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften haben in ihrer Pressemitteilung vom 25.06.2018 bekannt geben, dass die Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende Juli 2018 eröffnet werden. Erst dann können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle der P&R-Gesellschaften anmelden.
Die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften wollen den Anlegern ein vorbereitetes Anmeldeformular schicken, um den Aufwand der Geschädigten gering zu halten.
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle wird den Anlegern von LECON Rechtsanwälte geraten, die von den Insolvenzverwaltern der P&R-Gesellschaften vorbereiteten Anmeldeformulare genau zu überprüfen, um keine Rechtsverluste zu erleiden.
Insolvenzverwalter zweifeln Eigentum trotz Vorliegen von Eigentumszertifikaten an
Die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften haben in der Pressemitteilung vom 25.06.2018 auch bekannt geben, dass die Übereignung der Container an die Anleger trotz Vorliegen von Eigentumszertifikaten aus einer Vielzahl von Gründen rechtlich fraglich sei. Auch seien die in den Zertifikaten benannten Container in den meisten Fällen nicht oder nicht mehr vorhanden. Zudem meinen die Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften, dass die Verwertung der Container durch den einzelnen Anleger wirtschaftlich sinnlos sei.
Der Pressemitteilung kann nicht entnommen werden, warum die Übereignung rechtlich fraglich sein soll. Der Mitteilung kann auch nicht entnommen werden, wie viele der rund 618.000 vorhandenen Container Eigentumszertifikaten zugeordnet werden können oder ob Anleger mit nachgewiesenem Eigentum eine höher Quote erhalten.
LECON Rechtsanwälte raten den Anlagern der P&R-Gesellschaften daher, die Eigentumsrechte an den Containern von einem Anwalt prüfen zu lassen. Außerdem sollten die Anleger der P&R-Gesellschaften ihre Interessen bündeln, um diese im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der P&R-Gesellschaften besser durchsetzen zu können.