Müssen die erhaltenen Containermieten zurückgezahlt werden?
Das Thema insolvenzrechtliche Anfechtung wird seit Insolvenzeröffnung thematisiert. Hintergrund ist, dass die Insolvenzordnung (InsO), um dem Ziel der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung gerecht zu werden, vorsieht, dass insbesondere vor Insolvenzantragstellung geleistete Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar, d.h. an die Insolvenzverwalter zurückzuzahlen sind. Insolvenzverwalter sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen, verpflichtet, Anfechtungsansprüche geltend zu machen.
Bei den P & R – Gesellschaften wird diskutiert, ob die Insolvenzverwalter die von den Anlegern seit dem 15.03.2014 erhaltenen Zahlungen (Mietzahlungen / Kaufpreise für Container) zurück fordern können. Bislang haben sich die Insolvenzverwalter zum Thema Anfechtung nicht abschließend erklärt. Auf ihrer Infoseite ist nach wie vor zu lesen, dass die Vorgänge aufbereitet werden, die Prüfung aber noch nicht abgeschlossen ist.
Kürzlich wurde in der öffentlichen Presse behauptet, dass ein Mitarbeiter von JAFFÉ Rechtsanwälte geäußert hat, dass von den Insolvenzverwaltern der vier deutschen P & R – Gesellschaften nunmehr Anfechtungsansprüche mit einem Umfang von einer halben Milliarde Euro geltend gemacht werden.
Ob die Voraussetzungen für eine insolvenzrechtliche Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO vorliegen kann nur von auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwälten beurteilt werden.
Sollten Sie ein Anfechtungs- oder Zahlungsaufforderungsschreiben von JAFFÉ Rechtsanwälte erhalten, raten LECON Rechtsanwälte Ihnen dringend, die Forderung von einem auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Keinesfalls sollten Sie Vergleichsangebote annehmen oder Erklärungen abgeben bevor die Sach- und Rechtslage geklärt ist.
LECON Rechtsanwälte berät Sie gerne. Setzen Sie sich mit LECON Rechtsanwälte unter pundr@lecon.eu oder Tel. 089 212314 – 0 in Verbindung.