Die kompetente Entwicklung und Umsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen ist ein entscheidendes Kriterium für den nachhaltigen Erfolg der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. LECON begleitet Sie zuverlässig und erfahren bei der Gestaltung und Umsetzung sanierungsorientierter Lösungen, seien sie individual- oder kollektivarbeitsrechtlich.
Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Vertretern der Gewerkschaften verlangen nach einem versierten Verhandlungspartner. Gerade in der angespannten Situation einer Unternehmenskrise sind Verhandlungsgeschick und Erfahrung in typischen Verhandlungssituationen ebenso wichtig, wie umfassende Rechtskenntnisse. Die Berater von LECON verfügen über langjährige Erfahrung und das erforderliche Fingerspitzengefühl, um die angestrebten Unternehmensziele zu erreichen.
Seit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) werden Sanierungen und Restrukturierungen vermehrt in Eigenverwaltung durchgeführt. Diese erfordern neben der insolvenzrechtlichen Expertise auch besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind dabei die geeigneten Partner. Kraft ihrer Erfahrungen sind sie in der Lage, neben den rechtlichen Anforderungen auch die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten fest im Blick zu behalten.
Die arbeitsrechtliche Unterstützung und Begleitung von Unternehmenskäufen gehört zu unserer Kernkompetenz. Hierbei treten wir auf Veräußerer-, wie auch Erwerberseite auf und profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrung aus der Tätigkeit der Insolvenzverwaltung. Themen wie der Einsatz von Transfergesellschaften oder –agenturen oder die Entwicklung von Erwerberkonzepten für die Anpassung der Personalstärke wissen wir gezielt für Ihr Unternehmen einzusetzen.