Die Gläubigerversammlungen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R Transport Container am 18.10.2018 in der Olympiahalle sowie der P & R Container Leasing GmbH am 22.10.2018 in der Reithalle brachten keine neuen Erkenntnisse. Die PowerPoint- Präsentationen von RA Dr. Jaffé und RA Dr. Heinke waren, bis auf wenige Verfahrensdaten, nahezu identisch.

Interessant waren lediglich die Antworten der beiden Insolvenzverwalter auf die vielen Fragen der Anleger und ihrer Bevollmächtigten im Anschluss an die Berichterstattung, die LECON Rechtsanwälte nachfolgend für Sie zusammengefasst hat.

Historie der Kriminalinsolvenzen

Die Insolvenzverwalter bezeichneten die Insolvenzverfahren der P&R–Gruppe als kriminelle Kapitalanlage-Insolvenzverfahren. Bereits 2009 sei ein Fehlbestand von 461.000 Containern festgestellt worden, der sich bis zur Insolvenzeröffnung auf gut 1 Mio. Container erhöht habe. Die Anlegergelder seien nicht verwendet worden um neue Container zu kaufen, sondern um fällige Mieten und Rückkaufswerte auszuzahlen. 2009 sei durch den Einbruch der Containernachfrage auf dem Weltmarkt sowie dem Einbruch der Neuanlagen in Folge der Finanzkrise ein hoher Finanzierungsbedarf entstanden. Dieser habe zu einem Notverkauf von Containern unter Marktwert geführt, wodurch sich die Lücke zwischen Soll- und Ist-Bestand der Containeranzahl weiter vergrößerte habe. Ein Wiederaufbau der Containeranzahl sei in der Folgezeit nicht mehr möglich gewesen. Zwar hätten die Anleger nach sicheren Anlageformen gesucht, d.h. Interesse an Sachwerten gezeigt, und daher in das sog. „SCHWIMMENDE FESTGELD“ investiert. Die Gelder hätten aber in den Folgejahren nur ausgereicht um die Ansprüche der Anleger zu bedienen, nicht jedoch um den Fehlbestand wieder aufzufüllen. 2016/2017 führten die Magellan-Insolvenz sowie die ab 01.01.0217 geltende Prospekt-Pflicht zu einem erneuten Einbruch der Neuanlagen und erforderten eine weitere Finanzierung. Im Jahr 2018 war die Liquidität der Gesellschaften vollkommen aufgebraucht, was notwendig die Insolvenzantragstellung zur Folge hatte.

Forderungsanmeldung P & R

Die Insolvenzverwalter betonten, dass es sich bei dem in den vorausgefüllten Formularen berechneten positiven Interesse um Maximalforderungen handle, die im Prüfungstermin bestritten werden. Zur Begründung verwiesen die Insolvenzverwalter auf das Thema Rückkaufswerte. Diese seien bei Vertragsabschluss nicht hinreichend vereinbart worden. Zudem müssten die künftigen Mietforderungen abgezinst werden.

LECON Rechtsanwälte hat die Ansprüche seiner Mandanten bei der Forderungsanmeldung daher vorsorglich hilfsweise auf das negative Interesse gestützt.

Verwertung der Insolvenzmasse P & R

Die Insolvenzverwalter wollen die Schäden der Gläubiger durch die bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse verringern. So soll die Verwertung durch indirekte Vermietung der Containerflotte über der Schweizer Gesellschaft sowie den sukzessiven Verkauf der Container, der Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Erben wegen nicht rechtzeitiger Insolvenzantragstellung sowie der Geltendmachung weitere Ansprüche erfolgen.

Eine Bewertung der Containerflotte sei gegenwärtig nicht seriös möglich, man rechne aber mit Nettozuflüssen von knapp 500 Mio. bis Ende 2021 durch Vermietung und Verkauf. Die Vermietung erfolge über die Schweizer Gesellschaft, zu der jedoch keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bestehen. Eine direkte Einflussnahme sei nicht möglich, so dass man auf die schuldrechtlichen Verträge sowie die Einflussnahme über den alleinvertretungsberechtigten,, unabhängigen Wirtschaftsprüfer angewiesen sei. Letztlich hinge alles von der erfolgreichen Weitervermietung der Container durch die Schweizer Gesellschaft und deren Fortbestand ab. Derzeit ist ca. 98 % des Bestandes vermietet.

Verteilung der Insolvenzmasse

Da die vorhandenen Container nicht den einzelnen Gesellschaften zugeordnet werden können, ist nach Verwertung der Insolvenzmasse zu klären, wie der Erlös unter den Gesellschaften aufzuteilen ist. Die Insolvenzverwalter zitierten das Beispiel des Bären, den es zu erlegen gilt, bevor sein Fell verteilt werden kann. Da die insolventen Gesellschaften jedoch unterschiedliche Gläubiger haben, nicht alle Anleger haben bei allen Gesellschaften angemeldet, bestehen Interessenkollisionen, denen die Insolvenzverwalter in enger Abstimmung mit den Gläubigerausschüssen bzw. der Einsetzung von Sonderinsolvenzverwaltern durch das Insolvenzgericht begegnen wollen.

Anfechtungsansprüche

Nach Ansicht der Insolvenzverwalter ist die Rechtsprechung des BGH zur Anfechtung nach § 134 InsO bei Schneeballsystemen vorliegend nicht einschlägig. Auch sei der Sachverhalt nicht mit anderen von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen zu lösen.

Auf Nachfrage erklärten die Insolvenzverwalter, dass Zahlungen und Verrechnungen für einen Zeitraum von vier Jahren vor Insolvenzantragstellung betroffen seien, wenn Rückgewähransprüche geltend gemacht werden würden. Im Übrigen sei man klüger, wenn die Gericht in ein paar Jahren entscheiden hätten. Die Aussagen beider Insolvenzverwalter zeigten, dass die Gefahr von Anfechtungen keinesfalls gebannt ist.

LECON Rechtsanwälte verfügt über eine langjährige Expertise im Anfechtungsrecht und ist hier sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.

Bestätigung der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschüsse

In den Gläubigerversammlungen der P&R–Gruppe konnten die Gläubiger zum einen neue Insolvenzverwalter wählen (§ 57 InsO). Sie konnten zum anderen darüber entscheiden, ob die vom Gericht eingesetzten Gläubigerausschüsse beibehalten (§ 68 Abs. 1 S. 2 InsO) , abgewählt oder erweitert werden (§ 68 Abs. 2 Alt. 1 und Alt. 2 InsO). Der Ablauf der Wahl, der in großen Gläubigerversammlung üblich ist, führte zu dem von den Insolvenzverwaltern gewünschten Ergebnissen. So wurden weder neue Insolvenzverwalter gewählt noch der Gläubigerausschuss abgewählt oder erweitert.

LECON Rechtsanwälte wird Sie über den Fortgang der Insolvenzverfahren unterrichten und steht Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zu Verfügung.

 

 

 

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