15.01.2015: Downgrading der Anleihe und Delisting

Die MIFA-Anleihe wird ab dem 26.02.2015 nicht mehr im Entry Standard der Deutschen Börse gehandelt. Es ist geplant, die Schuldverschreibungen der MIFA-Anleihe ab dem 27. Februar 2015 im „Quotation Board“ des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel einzubeziehen.

Zudem zieht sich MIFA mit seinen Aktien von der Börse zurück (sog. Delisting). Dazu hat der Insolvenzverwalter den Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der Börse beantragt. Das Delisting wird voraussichtlich am 29.07.2015 wirksam.

12.12.2014: MIFA verkauft

Im Wege eines Asset Deals hat der Insolvenzverwalter am 12.12.2014 mit Zustimmung des Gläubigerausschusses sämtliche Wirtschaftsgüter der MIFA an die Unternehmerfamilie Nathusius, Alleingesellschafterin der IFA Rotorion-Holding GmbH, verkauft. Dabei sind auch sämtliche Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber übergegangen. Über den Kaufpreis wurde stillschweigen vereinbart.

01.12.2014: Insolvenzverfahren eröffnet

Am 01.12.2014 wurde nun das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG eröffnet und der vorläufige Insolvenzverwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.

28.11.2014: Thomas Mayer legt Vorstandsamt nieder

In einer Mitteilung auf ihrer Website teilte MIFA am 28.11.2014 mit: „Herr Thomas Mayer hat am heutigen Tage mit sofortiger Wirkung sein Amt als Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, das er am 1. Oktober 2014 angetreten hatte, aus wichtigem Grund niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat diese Amtsniederlegung mit großem Bedauern angenommen, nachdem aus Sicht des Aufsichtsrates der vorläufige Insolvenzverwalter durch sein Verhalten und seine Maßnahmen einen weiteren Verbleib für Herrn Mayer unzumutbar gemacht hat.“

14.11.2014: Keine Eigenverwaltung bei MIFA

Am 29.09.2014 beantragte der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (Amtsgericht Stendal, HRB 214837) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, „um den Restrukturierungsprozess der MIFA in Eigenregie fortsetzen zu können“. Das Amtsgericht Halle (Saale) benannte als zuständiges Insolvenzgericht am gleichen Tag Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Sachwalter (Az.: 59 IN 457/14). Bereits am 07.10.2014 hob das Gericht jedoch seine Anordnung der Eigenverwaltung mit sofortiger Wirkung wieder auf und bestellte Prof. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Dagegen wandte sich der MIFA-Vorstand mit einer Beschwerde zum Landgericht Halle, die nun als unbegründet zurückgewiesen wurde (Beschluss vom 14.11.2014, Az.: 3 T 86/14 = ZIP 2014, 2355). Das Gericht sah eine Vielzahl besonderer Umstände gegeben, die in ihrer Gesamtschau Nachteile für die Gläubiger befürchten ließen, sollte es erneut die Eigenverwaltung anordnen. So hatte der vorläufige Gläubigerausschuss in einem Schreiben an das Insolvenzgericht einstimmig seine Bedenken gegen die Anordnung der Eigenverwaltung zum Ausdruck gebracht. In dieser klaren Ablehnung durch den Gläubigerausschuss sah das Beschwerdegericht ein starkes Indiz dafür, dass Nachteile für die Gläubiger zu erwarten seien, was die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung rechtfertige.

Bildnachweis:
Fahrrad nach links von -LaSer- CC BY-ND 2.0 DE

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